Umzugsteilnahme

Hallo Wagenbauer und Zugteilnehmer!

Vielen Dank für Eure Anmeldung zum diesjährigen Enkircher Karnevalsumzug.

Als größter Umzug der Mittelmosel ist diese Veranstaltung eines der Highlights für unseren Ort und alle Fastnachter in der hiesigen Region. Damit dies so bleibt, ist eine durchdachte Planung und Organisation enorm wichtig. Zur Planung gehört auch, dass wir an unserem Umzug jedes vermeidbare Risiko ausschließen. An erster Stelle sind dies die Themen Sicherheit und Haftung für alle Beteiligten, also für Euch als Zugteilnehmer und für uns, die KG 1884 Enkirch, als Veranstalter.

Das bringt natürlich die Einhaltung diverser Bestimmungen und Gesetze mit sich.

Die KG 1884 Enkirch möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, dass nicht wir, der Verein, für diesen enormen bürokratischen Aufwand verantwortlich sind!

Vielmehr sind es Gesetze und Verordnungen, die uns durch das Land Rheinland-Pfalz und deren Genehmigungsbehörden, durch die Polizei und die Versicherungsunternehmen zwangsweise auferlegt werden. Als Beispiel sei hier erwähnt, dass die meisten Versicherungen ohne ein gültiges Gutachten keinen Versicherungsschutz am Umzug gewähren.

Generell ist es so, dass ohne Gutachten der Fahrzeugkombination (Zugmaschine und Anhänger) keine Teilnahme am Umzug möglich ist. Bitte frühzeitig auf einen amtlich anerkannten Sachverständigen zugehen und mit ihm die Möglichkeiten besprechen. Dabei den Anhänger am besten vor dem Wagenbau vorstellen.

Hier findet Ihr alle weiteren Informationen

1. Zug – und Wagenbauordnung KG 1884 Enkirch e.V. (Stand 13.11.2023)

2. Anmeldeformular Fastnachtsumzug 2024 als PDF zum runterladen.

Gesetzesgrundlage:

3. Merkblatt 114 Bundesministerium vom 18.7.2000

4. Erlass Brauchtumsfahrten vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ( 22. Oktober 2018 )

Viel Spaß wünscht die

KG 1884 Enkirch e.V.

Zugleitung:

Peter Groh
Berliner Str. 6, 56850 Enkirch, Tel: 0171-7303896

E-mail:

zugleitung@kg-1884-enkirch.de